20. Sep 2021
Regeln für die Elternabende am 27.9., 29.9. und 4.10.2021
Liebe Eltern,
für die Elternabende in der Schule gelten die Regeln für den Schulbetrieb nach der jeweiligen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO). Maßgeblich ist somit der Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz.
Nach der derzeit geltenden 11. Fassung des Hygieneplans-Corona gilt:
Ein Abstand von 1,5m ist einzuhalten. Sollte dies im jeweiligen Raum nicht möglich sein, besteht Maskenpflicht unabhängig von der jeweils gültigen Warnstufe auch am Sitzplatz (medizinische Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2). Wir bitten daher um Teilnahme lediglich eines Elternvertreters pro Kind.
Bei Abstimmungen hat ein/e Erziehungsberechtigt/e, die alleine kommt, laut Schulrecht die doppelte Stimmenzahl, und selbstverständlich können sich Erziehungsberechtigte auch in Abwesenheit für die Wahl zum/r Elternsprecher/in oder zum/r Wahlfrau/mann für die SEB-Wahl aufstellen lassen.